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Kommunal- und Europawahlen 2024

Wahlberechtigte, die in das Engener Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Die Beantragung des Wahlscheins für die Wahlen am 9. Juni 2024 kann nachfolgend auch online vorgenommen werden..

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