Der Landkreis Ostallgäu sucht Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Übernahme des Ehrenamts als Verwaltungsrichterin bzw. Verwaltungsrichter haben. Bei den bayerischen Verwaltungsgerichten und beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wirken zum Teil ehrenamtliche Richterinnen und Richter an den Entscheidungen mit. Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte liegt darin, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, durch die Rechte des Bürgers betroffen sind, zu kontrollieren. Gerade weil die Verwaltungsgerichte über Fälle des täglichen Lebens zu entscheiden haben, wirken Laienrichter neben den Berufsrichtern an der Rechtsprechung mit.
Wenn Sie Interesse an der Übernahme des Ehrenamts als Verwaltungsrichterin oder Verwaltungsrichter für den Zeitraum 2025 bis 2030 haben, finden Sie weitere Informationen HIER.